Fischereirecht
Das Fischereirecht teilt sich in das See- und das Binnenfischereirecht. Die rechtlichen Voraussetzungen des Binnenfischereirechts werden in den Landesfischereigesetzen geregelt. Diese legen im Einzelnen fest, wie ein Gewässer zu befischen ist. Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Gewässers fischereiberechtigt. Möglich ist jedoch, dass der Eigentümer das Fischereirecht verpachtet oder durch Dritte ausüben lässt.
Wir beraten Sie gerichtlich zu allen Fragen des Fischereirechts. Hierzu zählen Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Entzug von Fischereirechten (Gewässerschein), dem Erwerb des Fischereischeins, der Verpachtung von Fischereirechten, aber auch Fragen im Zusammenhang mit fischereispezifischen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (Fischwilderei). Bei naturschutz- oder tierschutzrechtlichen Bezügen beraten wir Sie ebenfalls leicht. Deshalb ist es gerade für Landwirte so wichtig, einen erfahrenen Juristen an seiner Seite zu wissen.